Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das BDSG § 4 g) schreibt vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat:

1. Namen der verantwortlichen Stellen
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH und ihre Tochtergesellschaft GWG Servicegesellschaft mbH

2. Geschäftsführung
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft
München mbH
Dipl.-Ing. Architekt (TU) Hans-Otto Kraus,
Dipl.-Betriebswirt (FH) Dietmar Bock
GWG Servicegesellschaft mbH:
Dipl.-Betriebswirt (FH) Dietmar Bock

3. Leiterin der Abteilung IT
Daniela Seagal
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH

4. Anschrift der verantwortlichen Stellen
Heimeranstraße 31, 80339 München

5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Mit der Bewirtschaftung von rund 23.000 eigenen Mietwohnungen ist die GWG eine bedeutende wohnungswirtschaftliche Größe in München. Dieser Wohnungsbestand wird durch die GWG als Bauherr laufend umfassend instand gesetzt und saniert, bzw. durch Neubauten ersetzt. Daneben ist die GWG Anbieter von Eigentumswohnungen und verwaltet Wohn- und Gewerbeeinheiten nach WEG.
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.

6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien
Kundendaten wie z.B. Interessenten und Mieter, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten und Dienstleistern sofern diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend & 11 BDSG sowie externe Stellen und Mitarbeiter der Unternehmen des GWG – Konzerns zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke.

8. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungsfristen und -pflichten erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.

9. geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist z.Zt. nicht geplant, ansonsten werden die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.