Mit Wirkung zum 1.12.2021 ist eine vom Gesetzgeber verabschiedete Novellierung der Heizkostenverordnung in Kraft getreten.
Durch die vorgenommenen Änderungen an der Verordnung wird sich für Sie an der Heizkostenabrechnung nichts weiter verändern. Für uns als Eigentümerin kam die neue Verpflichtung hinzu, Ihnen als Mieter*in regelmäßige Verbrauchsinformationen auf Basis Ihres monatlichen Verbrauchs von Heizungswärme und Warmwasser mitzuteilen. Voraussetzung für den Erhalt der monatlichen Verbrauchsinformationen sind fernauslesbare Heizkostenverteiler und Wasserzähler, die die gemessenen Verbräuche über einen im Treppenhaus angeschlossenen „Datensammler“ monatlich an den jeweiligen Messdienstleister übermittelt. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt und automatisiert. Dadurch ist es zukünftig nicht mehr notwendig, dass Mitarbeiter*innen des Messdienstleisters die Verbräuche auslesen beziehungsweise ablesen muss.
Durch einen bewussten Energieverbrauch schonen wir unsere Ressourcen, schützen unsere Umwelt und das Klima und reduzieren den CO₂-Ausstoß im Alltag.
Was bedeutet dies konkret für Sie als Mieter*in der GWG München?
- Sie erhalten die Auskunft über den Verbrauch des jeweiligen Vormonats in Kilowattstunden (kWh),
- zum Vergleich mit Ihrem Verbrauch des Vormonats sowie dem des entsprechenden Monats des Vorjahres (soweit diese Daten erhoben wurden) und
- zum Vergleich mit dem Verbrauch einer normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzung derselben Nutzungskategorie.
Eine solche Mitteilung wird Ihnen zunächst per Post übersandt und kann künftig per Abruf über die GWG-Mieterapp zur Verfügung gestellt werden.
Der Gesetzgeber hat den Messdienstleister*innen sowie Gebäudeeigentümer*innen beziehungsweise Vermieter*innen für die Umsetzung der monatlichen Verbrauchsinformation und die damit verbundene Umrüstung der Messgeräte eine Frist bis zum 31. Dezember 2026 eingeräumt. Sobald eine Umrüstung auf fernauslesbare Messgeräte in Ihrer Anlage erfolgt ist, werden Sie über den Start der monatlichen Verbrauchsinformation nochmals schriftlich informiert.
Da der Gesetzgeber die Vermieter*- innen gesetzlich dazu verpflichtet, die unterjährige Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen, werden die Mieter*innen nicht von der Informationspflicht ausgeschlossen. Mit der monatlichen Verbrauchsinformation ist es Ihnen nun möglich, sich für den eigenen Verbrauch zu sensibilisieren und auf Einsparmöglichkeiten aufmerksam zu werden. Denn durch einen bewussten Energieverbrauch schonen wir unsere Ressourcen, schützen unsere Umwelt und das Klima und reduzieren den CO₂- Ausstoß im Alltag.