Verständlich kommunizieren und informieren - gegen Diskriminierung am Wohnungsmarkt

GWG München in die Liste der Good-Practice-Beispiele der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgenommen

GWG München geht mit gutem Beispiel voran

Die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH hat 2020 ihren Webauftritt komplett barrierefrei umgesetzt und seitdem konsequent die digitale Barrierefreiheit bei ihren Projekten berücksichtigt. Für ihr Engagement wurde sie jetzt belohnt: Als eines von 24 Unternehmen wurde die GWG München in die Liste guter Beispiele aus der Praxis gegen Diskriminierung bei Vergabe, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgenommen. „Auch auf dem Wohnungsmarkt findet Diskriminierung leider allzu oft statt. Ich bin daher sehr stolz, dass die GWG München ihren Teil dazu beiträgt, sich als Vermieterin gegen Diskriminierung einzusetzen und ihr Onlineangebot digital barrierefrei anbietet“ so Verena Dietl, Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München und GWG-Aufsichtsratsvorsitzende.

2017 hat die GWG München für ihre Bemühungen für Barrierefreiheit bereits das Signet „Bayern barrierefrei“ erhalten. Damals lag der Schwerpunkt auf den baulichen Maßnahmen in unseren Wohnhäusern und auf den barrierefreien Zugängen zu unseren Hausverwaltungen. Dabei geht Barrierefreiheit weit über Mobilitätseinschränkungen und bauliche Veränderungen hinaus. Die GWG München hat ihre Maßnahmen daher um barrierefreie Kommunikation ergänzt. „Als städtisches Wohnungsunternehmen sind wir nicht nur gesetzlich dazu verpflichtet die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit umzusetzen. Wir möchten so auch auf die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Mieter*innen eingehen und unsere Inhalte, Informationen und Angebote auf diese Weise für ein breiteres Spektrum an Menschen zugänglich machen“, erklärt Armin Hagen, GWG-Geschäftsführer.

Ein barrierefreies Leben ist Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben und beeinflusst daher wesentlich die Lebensqualität eines jeden Einzelnen. Alessia Isabel Pareschi, Projektleiterin der GWG-Website, erklärt: „Unser Ziel war es, Menschen, die darauf angewiesen sind, durch eine barrierefreie Umsetzung besseren Zugang zu unseren Informationen zu geben. Das ist uns gelungen. Für alle anderen Nutzer*innen entstehen dadurch aber keine Nachteile, im Gegenteil: Auch sie profitieren von der stringenten Umsetzung und besseren Bedienbarkeit.“

Good-Practice-Beispiele gegen Diskriminierung bei Vergabe, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum

Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH im Zeitraum von Oktober 2021 bis Mai 2022 bei wohnungswirtschaftlichen Akteur*innen im gesamten Bundesgebiet Good-Practice-Beispiele gegen Diskriminierung bei Vergabe, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum recherchiert. Auch einige internationale Beispiele wurden gefunden. Aus 58 identifizierten Maßnahmen wurden 24 ausgewählt, die vertieft analysiert wurden. Hierfür wurden Interviews mit den Verantwortlichen geführt, z. B. mit Vertreter*innen von Wohnungsunternehmen, mit Kommunen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Diese vertieften Analysen der 24 Beispiele wurden abschließend aufbereitet, um Interessierten der privaten und öffentlichen Wohnungswirtschaft Informationen und Tipps an die Hand zu geben, wie sie selber aktiv gegen Benachteiligung vorgehen können. Sie beschreiben die Motivation und Ausgangslage, wie die Maßnahme umgesetzt wird, beleuchten die Einbettung und Wirksamkeit der jeweiligen Maßnahme und geben Tipps für die Übertragung. Weitere Informationen und die Liste der Beispiele finden Sie auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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Dr. Daniel Abitor
Leiter Unternehmenskommunikation
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GWG München
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