In dieser Rubrik informieren wir Sie zu häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQs) zur Energiekrise. Sollten Sie weitere Fragen haben, dann schreiben Sie uns an: energiesparen@gwg-muenchen.de
Wie geht die GWG München mit den steigenden Energiepreisen um?
Als Vermieterin überprüfen wir regelmäßig unsere Versorgungsverträge und verhandeln Anpassungen. Ebenfalls optimieren wir ständig unsere Anlagen im Betrieb, um Energie einzusparen. Leider haben wir keinen Einfluss auf Gesetzgebung, Witterungseinflüsse oder die Strom-, Gas-, Öl- und Fernwärmepreise. Unser Haus entwickelt derzeit für den Verwaltungsbestand umfassende Energiekonzepte in den Bereichen Kommunikation, Krisenmanagement sowie Kosten- und Anlagenoptimierung.
Wie informiert die GWG München ihre Mieter*innen über das, was auf sie zukommt?
Wir setzen bei unserer Mieter*innen-Kommunikation vorwiegend auf das Internet. So können wir sicherstellen, dass die Informationen für Sie auf unserer Webseite (https://www.gwg-muenchen.de/service/energiesparen) immer aktuell sind und Ihnen den größten Nutzen bringen.
Hier informieren wir unsere Mieter*innen und Interessierte in vier Rubriken:
- Das können Sie tun – Jeder Klick ein Tipp!
- Das leisten wir – Als Vermieterin übernehmen wir Verantwortung!
- Energieberatung – Hier geht´s zur persönlichen Energiesparberatung
- Hilfsangebote – Informationen zur Abfederung hoher Nebenkosten
Zudem weisen wir auf die bevorstehenden Kostensteigerungen durch die Energiepreisentwicklung in unseren Betriebskostenabrechnungsschreiben und regelmäßig in unserer Mieter*innen-Zeitung, dem GWG Journal, hin. Weitere Kommunikationsmaßnahmen werden in unserer Gesamtstrategie erarbeitet und punktuell und gezielt erfolgen (z. B. Informationen auf Hausaushängen). Von einem postalischen Anschreiben an alle Mieter*innen sehen wir im Rahmen des Umweltgedankens ab.
Wann kommen die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2021?
Das 2. und 3. Quartal eines Jahres ist unsere Hauptabrechnungszeit. In diesen Monaten werden die meisten Abrechnungen an unsere Mieter*innen versandt. Wir haben Ihnen somit schon einen großen Anteil der Abrechnungen von 2021 für unseren Verwaltungsbestand zugestellt. Die Abrechnungserstellung läuft weiterhin auf Hochtouren. Wir versenden jede Abrechnung gesondert nach deren individueller Fertigstellung. Die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für unseren Wohnungsbestand werden voraussichtlich bis zum 31.12.2022 erfolgen.
Wie hoch wird die Erhöhung der umlagefähigen Energiekosten für das Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 betragen?
Unsere Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2021 befinden sich derzeit in der Erstellung. Nach heutigem Stand gehen wir im Vergleich der Jahre 2021 und 2020 nicht von einer signifikanten Erhöhung aus. Wir sprechen von durchschnittlichen Kosten für den Verwaltungsbestand der GWG München. Ab 2022 rechnen wir mit einer signifikanten Erhöhung der Energiekosten.
Bei wie vielen Heizkostenabrechnungen ergibt sich eine durchschnittliche Mehrbelastung je Haushalt für die Abrechnung 2021?
Im Verhältnis der durchschnittlich geleisteten Vorauszahlungen im Vergleich zu den 2021 entstandenen Kosten gehen wir bei den meisten Mieter*innen derzeit nicht von einer Mehrbelastung in Form einer Nachzahlung aus. Final können wir dies jedoch erst nach Fertigstellung der einzelnen Abrechnungen beurteilen, wenn auch die individuellen Nutzerverhalten bei den Verbräuchen und somit den Kosten ersichtlich sind. Ab 2022 rechnen wir mit einer signifikanten Mehrbelastung.
Wie hoch wird die Nachzahlung für einen durchschnittlichen Haushalt ab 2022 voraussichtlich ausfallen?
Die GWG München rechnet ab 2022 mit einer signifikanten Erhöhung der Energiekosten. Deutschlandweit steigen die Preise für Strom, Erdgas, Fernwärme, Diesel und Heizöl. Zurückzuführen ist dies auf den ungewöhnlich langen Winter 2020/2021, den Krieg Russlands gegen die Ukraine und die von der Bundesregierung neu eingeführte CO₂-Bepreisung für geringere Emissionen. Deshalb müssen sich Mieter*innen – verglichen mit den Vorjahren – auf deutlich höhere Strom- und Heizkosten einstellen. Eine genaue Prognose der Höhe der zu erwartenden Preissteigerungen und Nachzahlungen ist nicht möglich. Die Preisentwicklungen ändern sich stetig. Für unsere Mieter*innen gehen wir durchaus auch von einer Mehrbelastung bei den Energiepreisen aus. Aufgrund der allgemeinen derzeitigen Wirtschaftslage gehen wir von weiteren Kostensteigerungen aus. Die Abrechnungsergebnisse werden immer auch durch das individuelle Verhalten und den Verbrauch der Nutzer*innen beeinflusst.
Wurden die Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten mit Blick auf steigende Energiekosten ab 2022 schon erhöht?
Im Rahmen der Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für das Abrechnungsjahr 2021 unserer Mieter*innen 2022 wurden die Vorauszahlungsbeträge entsprechend der entstandenen Abrechnungsergebnisse für die Zukunft angepasst. Für die noch offenen Betriebskostenabrechnungen, die sich derzeit in der Erstellung befinden, steht dieser Schritt noch aus. Durch den Gesetzgeber gibt es einen eng gefassten Ablauf und Spielraum, um die Vorauszahlungen durch den Vermieter zu erhöhen. Pauschale Anpassungen aufgrund von Vermutungen und Schätzungen sind hierbei nicht vorgesehen. Wir erarbeiten derzeit eine Variante, um im Rahmen des gesetzlich Möglichen die Vorauszahlungsanpassung anhand des Vorauszahlungsergebnisses mit einem zu erwartenden Kostenerhöhungsfaktor für die Zukunft nach oben zu korrigieren.
Wie hoch wird die Anpassung der Abschlagszahlungen voraussichtlich sein?
Die Anpassung der Vorauszahlungen erfolgt derzeit im Rahmen der Abrechnungsergebnisse. Somit variieren die Anpassungen je nach Ergebnis, Höhe der bisherigen Vorauszahlungen und sonstiger Einflüsse wie individuell vereinbarte und angefragte Anpassungen der Mieter*innen. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Vorauszahlungen im Laufe der kommenden Abrechnungsjahre an das Niveau der Kostenentwicklung angepasst werden.
Können Mieter*innen schon jetzt freiwillig höhere Abschläge zahlen?
Ja, wir erarbeiten derzeit ein Konzept, um allen Mieter*innen eine einfache Anpassung anzubieten. Selbstverständlich können unsere Mieter*innen jederzeit ihre persönlichen Ansprechpartner*innen in unseren Hausverwaltungen kontaktieren, um eine individuelle Anpassung zu besprechen. Einige Mieter*innen sind bereits aktiv auf uns zugegangen, um die Vorauszahlungen selbst zu erhöhen.
Gibt es weitere Preissteigerungen bei anderen Kostenarten als die Energiekosten?
Aufgrund der allgemeinen derzeitigen Wirtschaftslage gehen wir von weiteren Kostensteigerungen aus. Beispielsweise musste der Abfallwirtschaftsbetrieb München zum 01.01.2022 die jährlichen Abfallgebühren im Durchschnitt um 22,50 % erhöhen.
Weshalb werden trotz Mietenstopp der Landeshauptstadt München die Vorauszahlungen auf die Betriebs- und Heizkosten erhöht?
Wir können Ihre Frage sehr gut nachvollziehen, weshalb es im Rahmen des Mietenstopps zu Anpassungen der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen kommt. Lassen Sie uns bitte deshalb kurz näher auf die unterschiedlichen Bestandteile Ihrer monatlichen Miete eingehen. Vorab sei gesagt, dass der Mietenstopp nicht mit der Vorauszahlungsanpassung gekoppelt ist.
Für welchen Bestandteil der monatlichen Gesamtmiete greift der Mietenstopp?Der Mietenstopp wird bei der Grundmiete angewandt. Ein anderes Wort für die Grundmiete ist Nettomiete oder Nettokaltmiete. In der Grundmiete nicht enthalten sind die Betriebs- und Heizkosten, auch Nebenkosten genannt.
Wie setzen sich die Bestandteile meiner monatlichen Miete zusammen?
In Ihrem Mietvertrag finden Sie unter der Rubrik „Miete und Nebenleistungen“ eine detaillierte Aufstellung Ihrer zu zahlenden Beträge mit der entsprechenden Bezeichnung der Art. Im Normalfall spricht man von einer Nettomiete zuzüglich Vorauszahlungen. Je nach Ihrer vertraglichen Vereinbarung kann es sich auch um eine andere Konstellation handeln, beispielsweise um eine Bruttokaltmiete, Bruttowarmmiete (Teilinklusivmiete) oder auch eine Nettomiete mit vereinbarter Pauschale. Bei der Grundmiete handelt es sich um die Miete für das Überlassen der Wohnung. Betriebs- und Heizkosten sind die laufenden Kosten, die der Vermieterin durch den Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks entstehen.
Mögliche Beispieldarstellung Ihrer Mietkonditionen:
Konditionsart | Währung | Betrag |
---|---|---|
Grundmiete Wohnung | EUR | |
Vorauszahlung Betriebskosten | EUR | |
Vorauszahlung Heizkosten | EUR | |
Gesamtmiete | EUR |
Kann die GWG München die Grundmieten zeitweise bzw. langfristig freiwillig senken?
Für die städtischen Wohnungsgesellschaften GWG München und GEWOFAG wurde durch die Vollversammlung des Münchner Stadtrats seit August 2019 bis Juli 2024 ein Mietenstopp für die Wohnungen beschlossen. Somit erfolgen in diesem Zeitraum keine Mieterhöhungen im Wohnungsbestand. Die durchschnittliche Wohnungsmiete im gesamten Eigenbestand 2020 beträgt 7,50 €/m². Dabei liegen die Wohnungsmieten bereits grundsätzlich deutlich unter den in München geforderten Mietpreisen und bilden daher ein bedeutendes Regulativ auf dem Münchner Wohnungsmarkt. Ein zusätzliches freiwilliges Senken der Grundmieten zeitweise bzw. langfristig können wir nicht vornehmen. Wir als Unternehmen in der Gesellschaftsform der GmbH sind angehalten, wirtschaftlich zu agieren, und leisten unseren Beitrag durch sozialverträgliche Mieten unterhalb der marktüblichen Mietpreise.
Wie kann die GWG München ihren Mieter*innen helfen?
Wir als kommunale Vermieterin der Landeshauptstadt München erarbeiten sozialverträgliche Lösungen mit unseren Mieter*innen, sollte es zu Zahlungsschwierigkeiten oder anderen Problemen kommen. Auch im Zuge der Energiepreissteigerungen erarbeiten wir derzeit Varianten, wie wir unseren Mieter*innen entgegenkommen und ihnen helfen können. Erste Anlaufstelle für unserer Mieter*innen sind immer unsere Kolleg*innen aus dem Sozialmanagement, den Hausverwaltungen oder dem Forderungsmanagement.
Wie groß ist der Anteil von erneuerbaren Energien am Münchner Fernwärmenetz?
Die Stadtwerke München informieren hierzu über folgenden Link auf ihrer Homepage: https://www.swm.de/presse/pressemitteilungen/2022/05-2022/swm-zu-energiepreisen.
Auszug:
„Die beiden wesentlichen Primärenergieträger der Münchner Fernwärme sind derzeit noch Erdgas und Steinkohle. Der Anteil erneuerbarer Energien (Geothermie und thermische Verwertung) an der Münchner Fernwärme liegt aktuell bei rund 15 % (Anmerkung: In der ursprünglichen Textfassung war der Wert mit 13 % angegeben und bezog sich auf 2020). Dieser Anteil soll bis in die 2030er Jahre auf bis zu 70 % steigen.“
Was tut die GWG München zur Optimierung ihrer technischen Anlagen?
Die GWG München optimiert ständig ihre Anlagen im Betrieb, um Energie einzusparen. Die technischen Anlagen werden regelmäßig gereinigt und gewartet und auf ihre Funktions- und Betriebsfähigkeit überprüft. Objekt- und jahreszeitenspezifisch wurden zusätzlich Maßnahmen zur kurzfristigen Energieeinsparung konzipiert. Ganzjährig wird, sofern anlagentechnisch möglich, der Zirkulationsbetrieb für die Warmwasserversorgung optimiert. In den Sommermonaten werden die Heizkreise (Heizungspumpen) abgeschaltet, das Trinkwasser bleibt hiervon unberührt. Mittel- und langfristige Konzepte zur Anlagenoptimierung befinden sich in der Erstellung und werden punktuell und gezielt vor deren Umsetzung kommuniziert.
Sie haben Fragen zur kurzfristigen Anlagenoptimierung?
Sprechen Sie uns gern an, am Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 55114 677 oder per E-Mail an energiesparen@gwg-muenchen.de.
Wie und aus welchem Grund erfolgt eine Optimierung der Zirkulationspumpen?
Vor dem Hintergrund der vom Wirtschaftsministerium ausgerufenen Frühwarnstufe wurde eindringlich an die Wohnungsunternehmen appelliert, ihre Objekte auf Energieeinsparpotenziale hin zu untersuchen und diese vor der nächsten Heizperiode 2022/2023 umzusetzen. Die GWG München wird deshalb in möglichen Objekten die Zirkulationspumpen für die Warmwasserversorgung täglich im Zeitraum zwischen 23:30 Uhr und 04:30 Uhr außer Betrieb setzen. Dies bedeutet, dass es im oben genannten Zeitraum unter Umständen nach Öffnen des Wasserhahnes zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, bis die gewünschte Warmwassertemperatur erreicht wird.
Wie erhalte ich die einmalige Entlastungshilfe für Dezember 2022 aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz?
Um Sie bereits vor der Einführung der Gaspreisbremse zu entlasten, übernimmt der Bund die Gas- und Fernwärmekosten für den Monat Dezember 2022.
Unser Erdgas- und Wärmelieferant hat uns darüber informiert, dass eine vorläufige Entlastung in Höhe des Abschlages für Dezember 2022 für die Entnahmestelle Ihres Gebäudes durch den Bund erfolgt ist. Der endgültige Entlastungsbeitrag wird Ihnen automatisch in der nächsten Betriebs- und Heizkostenabrechnung anteilig weitergegeben.
Ihr Mietvertrag wurde erst am 19.02.2022 oder später unterschrieben?
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach § 5 Abs. 4 Ziffer 2 EWSG i. H. v. 25 % der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung für den Monat Dezember 2022 befreit sind. Sie sind nicht verpflichtet, den Betrag in Höhe von 25 % der Betriebskostenvorauszahlung für Dezember 2022 zu zahlen.
Ihre Vorauszahlung der Betriebskosten wurde wegen gestiegener Wärme- oder Gaspreise seit dem 19.02.2022 angepasst?
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach § 5 Abs. 4 Ziffer 1 EWSG in Höhe des Erhöhungsbetrages befreit sind. Sie sind nicht verpflichtet, den Erhöhungsbetrag für Dezember 2022 zu zahlen.
Wir empfehlen Ihnen in diesen Sonderfällen, nichts weiter zu unternehmen und keine Beträge einzubehalten, denn die endgültige Entlastung geben wir Ihnen in jedem Fall mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode 2022 an Sie weiter. Andernfalls wird Ihre Nachzahlung entsprechend erhöht ausfallen.
Wie Sie im Einzelnen vorgehen können, entnehmen Sie bitte den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Infoblatt Dezember Abschlag für Gas und Wärme.pdf.