Energie FAQs

In dieser Rubrik informieren wir Sie zu häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQs) zur Energiekrise. Sollten Sie weitere Fragen haben, dann schreiben Sie uns an: energiesparen@gwg-muenchen.de

Wie geht die GWG München mit den steigenden Energiepreisen um?

Als Vermieterin überprüfen wir regelmäßig unsere Versorgungsverträge und verhandeln Anpassungen. Ebenfalls optimieren wir ständig unsere Anlagen im Betrieb, um Energie einzusparen. Leider haben wir keinen Einfluss auf die Gesetzgebung, Witterungseinflüsse oder die Strom-, Gas-, Öl- und Fernwärmepreise. Unser Haus entwickelt derzeit für den Verwaltungsbestand umfassende Energiekonzepte in den Bereichen Kommunikation, Krisenmanagement sowie Kosten- und Anlagenoptimierung.

Wie informiert die GWG München ihre Mieter*innen über das, was auf sie zukommt?

Wir setzen bei unserer Mieter*innen-Kommunikation vorwiegend auf das Internet. So können wir sicherstellen, dass die Informationen für Sie auf unserer Webseite (https://www.gwg-muenchen.de/service/energiesparen) immer aktuell sind und Ihnen den größten Nutzen bringen.

Hier informieren wir unsere Mieter*innen und Interessierte in vier Rubriken:

Zudem weisen wir auf die bevorstehenden Kostensteigerungen durch die Energiepreisentwicklung in unseren Betriebskostenabrechnungsschreiben und regelmäßig in unserer Mieter*innen-Zeitung, dem GWG Journal, hin. Weitere Kommunikationsmaßnahmen werden in unserer Gesamtstrategie erarbeitet und punktuell und gezielt erfolgen (z. B. Informationen auf Hausaushängen). Von einem postalischen Anschreiben an alle Mieter*innen sehen wir im Rahmen des Umweltgedankens ab.

Wann kommen die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2022?

Das 2. und 3. Quartal eines Jahres ist unsere Hauptabrechnungszeit. In diesen Monaten werden die meisten Abrechnungen an unsere Mieter*innen versandt. Die Abrechnungserstellung läuft auf Hochtouren. Wir versenden jede Abrechnung gesondert nach deren individueller Fertigstellung. Die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für unseren Wohnungsbestand werden voraussichtlich bis zum 31.12.2023 erfolgen.

Wie hoch wird die Nachzahlung für einen durchschnittlichen Haushalt ab 2022 voraussichtlich ausfallen?

Die Energiekosten sind im Jahr 2022 signifikant angestiegen. Zurückzuführen war dies insbesondere auf den ungewöhnlich langen Winter 2020/2021 und den Ukrainekrieg. Deshalb müssen sich Mieter*innen – verglichen mit den Vorjahren – auf deutlich höhere Strom- und Heizkosten einstellen. Eine genaue Prognose der Höhe der zu erwartenden Preissteigerungen und Nachzahlungen ist nicht möglich. Die Abrechnungsergebnisse werden immer auch durch das individuelle Verhalten und den Verbrauch der Nutzer*innen beeinflusst.

Wurden die Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten mit Blick auf steigende Energiekosten ab 2022 schon erhöht?

Durch den Gesetzgeber gibt es einen eng gefassten Ablauf und Spielraum, um die Vorauszahlungen durch den Vermieter zu erhöhen. Pauschale Anpassungen aufgrund von Vermutungen und Schätzungen sind hierbei nicht vorgesehen. Die Vorauszahlungen werden im Rahmen der Erstellung der Betriebskostenabrechnungen entsprechend der entstandenen Abrechnungsergebnisse für die Zukunft angepasst.

Wie hoch wird die Anpassung der Abschlagszahlungen voraussichtlich sein?

Die Anpassung der Vorauszahlungen erfolgt derzeit im Rahmen der Abrechnungsergebnisse. Somit variieren die Anpassungen je nach Ergebnis, Höhe der bisherigen Vorauszahlungen und sonstiger Einflüsse wie individuell vereinbarte und angefragte Anpassungen der Mieter*innen. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Vorauszahlungen im Laufe der kommenden Abrechnungsjahre an das Niveau der Kostenentwicklung angepasst werden.

Können Mieter*innen schon jetzt freiwillig höhere Abschläge zahlen?

Selbstverständlich können unsere Mieter*innen jederzeit ihre persönlichen Ansprechpartner*innen in unseren Hausverwaltungen kontaktieren, um eine individuelle Anpassung zu besprechen. Einige Mieter*innen sind bereits aktiv auf uns zugegangen, um die Vorauszahlungen selbst zu erhöhen.

Gibt es weitere Preissteigerungen bei anderen Kostenarten als die Energiekosten?

Aufgrund der allgemeinen derzeitigen Wirtschaftslage gehen wir von weiteren Kostensteigerungen aus. Beispielsweise musste der Abfallwirtschaftsbetrieb München zum 01.01.2022 die jährlichen Abfallgebühren im Durchschnitt um 22,50 % erhöhen.

Werden Mieter*innen auch im Jahr 2023 Entlastungen erhalten?

Die Bundesregierung hat die sogenannten Preisbremsen beschlossen. Durch die Preisbremsen werden Nutzer von Wärme, Erdgas und Strom entlastet. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

Ab wann gilt die Preisbremse?
Ab dem 01.03.2023 rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01.01.2023. 

Bis wann gilt die Preisbremse?
Bis zum 31.12.2023, eine Verlängerung durch die Bundesregierung ist möglich.

Wie hoch ist die Entlastung?
Sie erhalten 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem verringerten Preis:

  • Gas: 12 Cent pro Kilowattstunde
  • Wärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde
  • Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde

 Was passiert, wenn Sie mehr als 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs verbrauchen?
Für den Mehrverbrauch wird der mit dem Gas-/Wärme-/Stromversorger (z.B. Stadtwerke) vertraglich vereinbarte Preis berechnet.

Wie erhalten Sie die Entlastung?
Der endgültige Entlastungsbeitrag wird Ihnen automatisch in der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 anteilig weitergegeben. Sie müssen nicht selbst tätig werden.  

Die Bundesregierung hat ein Informationsblatt über die Gas- und Wärmepreisbremse sowie Strompreisbremse veröffentlicht, welches detailliert informiert. Diese Informationsschreiben können Sie unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gaspreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=10 bzw. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4 abrufen.

Mein Gebäude wird mit Öl, Flüssiggas oder Holzpellets/Holzhackschnitzel geheizt. Kann ich auch Förderungen in Anspruch nehmen?

Für nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle) wurden die „Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger“ eingeführt. Detaillierte FAQs können Sie unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/H%C3%A4rtefallhilfen-Privathaushalte-Energiekosten/haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.html einsehen.

Kurz und knapp für Sie zusammengefasst die wichtigsten Informationen:

In welchem Zeitraum gelten die Härtefallhilfen?
Die Härtefallhilfen sind eine einmalige Entlastung für besonders hohe Energiekosten, die zwischen dem 01. Januar 2022 und dem 01. Dezember 2022 entstanden sind. Maßgeblich ist das Lieferdatum.

Wie hoch sind die Härtefallhilfen?
Eine Verdopplung der Energiekosten im Vergleich zum Jahr 2021 muss selbst getragen werden. Die Härtefallhilfen betragen 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Kosten. Die Verdopplung wird auf Grundlage des durchschnittlichen Preisniveaus von 2021 bestimmt, wofür Referenzpreise für die einzelnen Energieträger festgelegt wurden:

Heizöl 71 Cent pro Liter, Flüssiggas 57 Cent pro Liter, Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm, Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilo, Holzbriketts 28 Cent pro Kilo, Scheitholz 85 Euro je Raummeter, Kohle / Koks 36 Cent pro Kilo – jeweils inklusive Umsatzsteuer.

Die Hilfe wird auf maximal 2.000,00 Euro pro Haushalt begrenzt. Voraussetzung zur Auszahlung ist, dass der Erstattungsbetrag pro Haushalt mindestens 100,00 Euro beträgt – Bei Zentralantragstellung, z.B. durch den Vermieter, beträgt die Mindesterstattung pauschal 1.000,00 €.

Berechnungsbeispiel: Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/Liter zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/Liter). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((3.000 x 1,60) - 2 x (3.000 x 0,71)) = 432 Euro.

Was muss ich als Mieter*in tun?
Bei Zentralheizungen – also, wenn Ihre Heizkosten über die GWG München abgerechnet werden – müssen Sie nichts weiter tun. Wir prüfen, ob Sie eine Härtefallhilfe erhalten und stellen den Antrag. Für die Antragstellung müssen die Voraussetzungen für die Härtefallhilfen erfüllt sein. Dazu zählen:

  • Sie sind ein Privathaushalt.
  • Es geht nur um Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle.
  • Die Kosten haben sich im Vergleich zum Jahr 2021 mehr als Verdoppelt.

 Es ist also möglich, dass Sie keine Härtefallhilfe erhalten, obwohl Sie höhere Heizkosten zahlen müssen.

Wie erfahre ich, ob ich eine Härtefallhilfe erhalten?
Wir informieren Sie, wenn Sie eine Härtefallhilfe erhalten und reichen Ihnen diese mit der nächsten Heizkostenabrechnung weiter.

Weshalb werden trotz Mietenstopp der Landeshauptstadt München die Vorauszahlungen auf die Betriebs- und Heizkosten erhöht?

Wir können Ihre Frage sehr gut nachvollziehen, weshalb es im Rahmen des Mietenstopps zu Anpassungen der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen kommt. Lassen Sie uns bitte deshalb kurz näher auf die unterschiedlichen Bestandteile Ihrer monatlichen Miete eingehen. Vorab sei gesagt, dass der Mietenstopp nicht mit der Vorauszahlungsanpassung gekoppelt ist.

Für welchen Bestandteil der monatlichen Gesamtmiete greift der Mietenstopp? 
Der Mietenstopp wird bei der Grundmiete angewandt. Ein anderes Wort für die Grundmiete ist Nettomiete oder Nettokaltmiete. In der Grundmiete nicht enthalten sind die Betriebs- und Heizkosten, auch Nebenkosten genannt.

Wie setzen sich die Bestandteile meiner monatlichen Miete zusammen?
In Ihrem Mietvertrag finden Sie unter der Rubrik „Miete und Nebenleistungen“ eine detaillierte Aufstellung Ihrer zu zahlenden Beträge mit der entsprechenden Bezeichnung der Art. Im Normalfall spricht man von einer Nettomiete zuzüglich Vorauszahlungen. Je nach Ihrer vertraglichen Vereinbarung kann es sich auch um eine andere Konstellation handeln, beispielsweise um eine Bruttokaltmiete, Bruttowarmmiete (Teilinklusivmiete) oder auch eine Nettomiete mit vereinbarter Pauschale. Bei der Grundmiete handelt es sich um die Miete für das Überlassen der Wohnung. Betriebs- und Heizkosten sind die laufenden Kosten, die der Vermieterin durch den Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks entstehen.

Mögliche Beispieldarstellung Ihrer Mietkonditionen:

KonditionsartWährungBetrag
Grundmiete WohnungEUR
Vorauszahlung BetriebskostenEUR
Vorauszahlung HeizkostenEUR
GesamtmieteEUR

Kann die GWG München die Grundmieten zeitweise bzw. langfristig freiwillig senken?

Für die städtischen Wohnungsgesellschaften GWG München und GEWOFAG wurde durch die Vollversammlung des Münchner Stadtrats seit August 2019 bis Juli 2024 ein Mietenstopp für die Wohnungen beschlossen. Somit erfolgen in diesem Zeitraum keine Mieterhöhungen im Wohnungsbestand. Die durchschnittliche Wohnungsmiete im gesamten Eigenbestand 2020 beträgt 7,50 €/m². Dabei liegen die Wohnungsmieten bereits grundsätzlich deutlich unter den in München geforderten Mietpreisen und bilden daher ein bedeutendes Regulativ auf dem Münchner Wohnungsmarkt. Ein zusätzliches freiwilliges Senken der Grundmieten zeitweise bzw. langfristig können wir nicht vornehmen. Wir als Unternehmen in der Gesellschaftsform der GmbH sind angehalten, wirtschaftlich zu agieren, und leisten unseren Beitrag durch sozialverträgliche Mieten unterhalb der marktüblichen Mietpreise.

Wie kann die GWG München ihren Mieter*innen helfen?

Wir als kommunale Vermieterin der Landeshauptstadt München erarbeiten sozialverträgliche Lösungen mit unseren Mieter*innen, sollte es zu Zahlungsschwierigkeiten oder anderen Problemen kommen. Auch im Zuge der Energiepreissteigerungen erarbeiten wir derzeit Varianten, wie wir unseren Mieter*innen entgegenkommen und ihnen helfen können. Erste Anlaufstelle für unsere Mieter*innen sind immer unsere Kolleg*innen aus dem Sozialmanagement, den Hausverwaltungen oder dem Forderungsmanagement.

Wie groß ist der Anteil von erneuerbaren Energien am Münchner Fernwärmenetz?

Die Stadtwerke München informieren hierzu über folgenden Link auf ihrer Homepage: https://www.swm.de/presse/pressemitteilungen/2022/05-2022/swm-zu-energiepreisen.

Auszug:
„Die beiden wesentlichen Primärenergieträger der Münchner Fernwärme sind derzeit noch Erdgas und Steinkohle. Der Anteil erneuerbarer Energien (Geothermie und thermische Verwertung) an der Münchner Fernwärme liegt aktuell bei rund 15 % (Anmerkung: In der ursprünglichen Textfassung war der Wert mit 13 % angegeben und bezog sich auf 2020). Dieser Anteil soll bis in die 2030er Jahre auf bis zu 70 % steigen.“

Was tut die GWG München zur Optimierung ihrer technischen Anlagen?

Die GWG München optimiert ständig ihre Anlagen im Betrieb, um Energie einzusparen. Die technischen Anlagen werden regelmäßig gereinigt und gewartet und auf ihre Funktions- und Betriebsfähigkeit überprüft. Objekt- und jahreszeitenspezifisch wurden zusätzlich Maßnahmen zur kurzfristigen Energieeinsparung konzipiert. Ganzjährig wird, sofern anlagentechnisch möglich, der Zirkulationsbetrieb für die Warmwasserversorgung optimiert. In den Sommermonaten werden die Heizkreise (Heizungspumpen) abgeschaltet, das Trinkwasser bleibt hiervon unberührt. Mittel- und langfristige Konzepte zur Anlagenoptimierung befinden sich in der Erstellung und werden punktuell und gezielt vor deren Umsetzung kommuniziert.

Sie haben Fragen zur kurzfristigen Anlagenoptimierung? 
Sprechen Sie uns gern an, am Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 55114 677 oder per E-Mail an energiesparen@gwg-muenchen.de.

Wie und aus welchem Grund erfolgt eine Optimierung der Zirkulationspumpen?

Vor dem Hintergrund der vom Wirtschaftsministerium ausgerufenen Frühwarnstufe wurde eindringlich an die Wohnungsunternehmen appelliert, ihre Objekte auf Energieeinsparpotenziale hin zu untersuchen und diese vor der nächsten Heizperiode 2022/2023 umzusetzen. Die GWG München wird deshalb in möglichen Objekten die Zirkulationspumpen für die Warmwasserversorgung täglich im Zeitraum zwischen 23:30 Uhr und 04:30 Uhr außer Betrieb setzen. Dies bedeutet, dass es im oben genannten Zeitraum unter Umständen nach Öffnen des Wasserhahnes zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, bis die gewünschte Warmwassertemperatur erreicht wird.

Wie erhalte ich die einmalige Entlastungshilfe für Dezember 2022 aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz? 

Um Sie aufgrund der steigenden Energiepreise im Jahr 2022 zu entlasten, übernahm der Bund die Gas- und Fernwärmekosten für den Monat Dezember 2022. Der Entlastungsbeitrag wird Ihnen automatisch in der nächsten Betriebs- und Heizkostenabrechnung anteilig weitergegeben.